Unterkieferbewegungsaufzeichnung kann heute mehr als Funktionsanalyse

Das DMD-System® ergänzt die digitale Zahnmedizin um die fehlende Komponente

Heute ist es möglich im digitalen Workflow ohne Artikulator zu arbeiten. Die Voraussetzung hierfür sind die Aufzeichnungen der funktionellen Nahbewegungen und der Kondylenbahnen mit dem DMD-System® (Dental-Motion-Decoder-System). Da das Kiefergelenk ein sehr komplexes Bewegungsspektrum aufweist, kann kein statischer Artikulator diese Funktionen nachvollziehen.

Seit vielen Jahren werden bereits Unterkieferbewegungen der Patienten in der Zahnarztpraxis analog oder mit digitaler Unterstützung aufgezeichnet. Hintergrund war bisher die Funktionsanalyse und die Nutzung der Ergebnisse für Artikulatorwerte. Alle diese Systeme hatten die Gemeinsamkeit, dass die Bewegungen außerhalb der Mundhöhle aufgenommen wurden und werden.

Das DMD-System® nutzt eine moderne Aufnahmefunktion. Mittels Magnetfeldtracking werden 2 Markertools, die direkt auf die Zähne aufgeklebt sind, mit 66 Hz aufgezeichnet, in der Software gespeichert und die Daten für die Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt.

Da die Aufzeichnung okklusionsnah erfolgt, können sehr exakte Bewegungsmuster der funktionellen Nahbewegungen aufgezeichnet und direkt in das CAD von Exocad übergeben werden. Diese Nahbewegungen geben dem Zahntechniker die optische Kontrolle ob die Kontaktpunkte an den richtigen Positionen liegen und Höcker und Frontzähne funktionsgerecht gestaltet sind.

Bei einem Verlust der habituellen Position unterstützt das DMD-System® die Positionierung der Kondylen in einer physiologischen Position unter optischer Kontrolle der Bewegungsbahnen und trägt so zur oralen Rehabilitation komplexer Fälle bei.

Die Unterkieferbewegungen der Patienten sind der letzte Baustein des digitalen Workflows. Sie geben alle Informationen, die für die orale Rehabilitation mit allen funktionellen Parametern notwendig sind. Zusätzlich ist die Dokumentation des Gesundheitszustandes des Kiefergelenkes ein großer Vorteil für den behandelnden Zahnarzt, insbesondere nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 18. Januar 2017, Az.: 3 U 5039/13) sind Zahnärzte verpflichtet, vor der Behandlung mit Zahnersatz zu prüfen, ob Anhaltspunkte für das Vorliegen einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) bestehen.

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