für Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen, die aufgrund von Verträgen erfolgen, die zwischen IGNIDENT GmbH, Donnersbergweg 1, 67059 Ludwigshafen/Rhein, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen a. Rhein unter HRB 64326, vertreten durch die Geschäftsführerin Petra Ina Clauß (im Folgenden auch: „Verkäufer“, „uns“) und unseren Kunden (im Folgenden auch: „Käufer“) geschlossen werden.
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen, die aufgrund von Verträgen zwischen uns und dem Käufer betreffend den Waren aus dem Produktsortiment des Verkäufers samt der dazugehörigen Gebrauchsanweisung und den sonstigen beigefügten sicherheitsbezogenen Informationen und Instandhaltungshinweisen erfolgen, ausschließlich in ihrer zum Zeitpunkt des Vertrages gültigen Fassung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen an den Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2. Diese AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer ist, somit jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen vor.
2. Vertragsschluss
2.1. Unsere in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltenen Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Bestellung der Waren durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Käufer gibt seine Bestellung auf einem gesonderten Bestellformular schriftlich oder als Scan per E-Mail auf. Bestellungen des Käufers kann der Verkäufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
2.3. Die Annahme des Vertragsangebots durch den Verkäufer kann entweder schriftlich (auch per Telefax oder als Scan per E-Mail) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
2.4. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2.5. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
2.6. Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Waren (z. B. Gewichte, Maße, Toleranzen und technische Daten) sowie deren Darstellungen (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Waren. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.7. Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Käufer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Käufer darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Hiervon ausgenommen sind Dritte, an die er die gekaufte Ware des Verkäufers weiterveräußert bzw. weiterveräußern versucht. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
3. Lieferung, Warenverfügbarkeit, Versand
3.1. Die Lieferung erfolgt bei im Bestellformular vereinbarter Zahlung gegen Vorkasse nach vollständigem Zahlungseingang und bei im Bestellformular vereinbarter Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung nach Vertragsschluss jeweils ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Schuldet der Verkäufer auch die Installation und Ersteinrichtung der Waren, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation und Ersteinrichtung zu erfolgen hat. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
3.2. Die vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen oder -termine für den Versand der Waren gelten stets nur annähernd und sind unverbindlich. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist. Die Berechnung der Lieferfrist erfolgt, wenn (i) im Bestellformular Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (ii) wenn im Bestellformular Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Vertragsschlusses. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und -termine auf den Zeitpunkt der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen.
3.3. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls der Verkäufer einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhält oder aus einem anderen Grund in Verzug gerät, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung zu setzen. Wenn der Verkäufer diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
3.4. Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Käufers – vom Käufer eine Verlängerung von Lieferfristen oder eine Verschiebung von Lieferterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.
3.5. Sofern der Verkäufer Einrichtungs- oder Installationsarbeiten am Ort des Käufers übernommen hat, schuldet er jedoch abweichend hiervon die rechtzeitige Fertigstellung dieser Arbeiten und Übergabe der Ware an den Käufer zu dem vertraglich vereinbarten Termin. Der Verkäufer schuldet im Falle des vom Käufer gewählten Versandes lediglich die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine vom Verkäufer genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.
3.6. Hat der Verkäufer Einrichtungs- oder Installationsarbeiten am Ort des Käufers übernommen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware hingegen mit deren Abschluss und der Übergabe der Ware an den Käufer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht, sofern der Verkäufer nur die Versendung schuldet, mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
3.7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet der Verkäufer eine pauschale Entschädigung i. H. v. dreißig (30) EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
3.8. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderungen nicht nur von vorübergehender Dauer sind, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Ware nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
3.9. Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
3.9.1. die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
3.9.2. die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
3.9.3. dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Verkäufers.
4.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
4.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn der Verkäufer dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
5. Preise und Versandkosten
5.1. Die Preise für die Waren richten sich nach dem vom Verkäufer angenommenen Vertragsangebot des Käufers. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Der jeweilige Preis ist in Euro ausgewiesen und versteht sich als Nettopreis zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
5.2. Ist Gegenstand des Vertrags die Installation und Ersteinrichtung der Waren beim Käufer durch den Verkäufer, ist dies im angegebenen Umfang grundsätzlich im Kaufpreis für die Waren enthalten, sofern nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
5.3. Die entsprechenden Versandkosten trägt der Käufer beim Versendungskauf ab Lager. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
5.4. Der Käufer hat im Falle einer Rücksendung der im Wege des Versendungskaufs erworbenen Waren die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren die Zahlungsart einzelvertraglich auf dem Bestellformular.
6.2. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Käufer bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Käufer dem Verkäufer Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen.
6.3. Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins gemäß § 353 HGB unberührt.
6.4. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
7. Gewährleistung
7.1. Für die Rechte des Käufers bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Verkäufer binnen angemessener Frist zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Bei Softwaremängeln kann der Verkäufer den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzleistung (i. d. R. durch Bereitstellung eines Updates oder Patches) beheben. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
7.2. Falls die Nacherfüllung gemäß Ziffer 7.1 dieser AGB fehlschlägt oder dem Käufer unzumutbar ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, ist der Käufer jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Für Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziffern 9 und 11 dieser AGB.
7.3. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Übergabe bzw. Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Käufer genehmigt und eine Mängelhaftung des Verkäufers scheidet aus, wenn ein Mangel dem Verkäufer nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, innerhalb von 1 Woche nach Übergabe bzw. Lieferung oder (ii) im Falle anderer Mängel, innerhalb von 1 Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt wird. War der Mangel jedoch für den Käufer bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
7.4. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich im Bestellformular zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
7.5. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt der Verkäufer, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann der Verkäufer vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
7.6. Bei Mängeln von Bauteilen oder Komponenten anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten dieser Bauteile oder Komponenten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer gehemmt.
7.7. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand bzw. die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird oder wenn der Mangel auf einem sonstigen vertrags- oder pflichtwidrigen Verhalten des Käufers, auf einer Verwendung der Ware entgegen der Gebrauchsanweisung, der Zweckbestimmung oder mit nicht vom Verkäufer freigegebenen Komponenten des Käufers bzw. Dritter oder auf einem nicht reproduzierbarem Softwarefehler beruht. In jedem Fall hat der Käufer die durch die vorgenannte Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
7.8. Eine im Einzelfall mit dem Verkäufer vereinbarte Lieferung gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
8. Schutzrechte
8.1. Der Verkäufer steht nach Maßgabe dieser Ziffer 8 dieser AGB dafür ein, dass die Ware frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Machen Dritte gegenüber dem Käufer Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend (Rechtsmangel), so ist dies dem Verkäufer unverzüglich schriftlich und umfassend anzuzeigen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, die Auseinandersetzung namens des Käufers mit dem Dritten allein zu führen. Macht der Verkäufer von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Käufer von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung des Verkäufers anerkennen. Der Verkäufer wehrt in diesem Fall die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Käufer von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Käufers (z. B. der vertragswidrigen Nutzung der Ware) beruhen.
8.2. In dem Fall, dass die Ware ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten die Ware derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die Ware aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Käufer durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt dem Verkäufer dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers unterliegen den Beschränkungen der Ziffern 9 und 11 dieser AGB. Ansprüche des Käufers aus Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, sofern der Käufer für den Rechtsmangel verantwortlich ist, indem er z. B. die Ware in einer Art und Weise einsetzt, die nicht vom Verkäufer vorgesehen und vom Vertragszweck nicht abgedeckt ist, die Ware verändert oder mit nicht vom Verkäufer vorab freigegebenen Produkten Dritter einsetzt und hierdurch ein Rechtsmangel vorliegt.
8.3. Bei Rechtsverletzungen durch vom Verkäufer gelieferte Produkte anderer Hersteller wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieser Ziffer 8 dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
9. Haftung
9.1. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf einer vom Verkäufer übernommenen Garantie beruhen.
9.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3. Der Verkäufer haftet nicht (gleich, aus welchem Rechtsgrund) für Schäden, die bei normaler Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind. Ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers außerdem für Schäden aus Datenverlust, wenn die Wiederbeschaffung aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung des Käufers nicht möglich ist oder erschwert wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.4. Die Einschränkungen der Ziffern 9.1, 9.2 und 9.3 dieser AGB gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9.5. Die Haftung des Verkäufers wegen Lieferverzugs ist – ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf einen Betrag von 5 % des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.
9.6. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9.7. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers, insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB, wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
10. Software
10.1. Soweit die Ware Software enthält, erhält der Käufer mit vollständiger Kaufpreiszahlung das einfache und zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der Software für eigene geschäftliche Zwecke im Rahmen des Vertragszwecks und zur ausschließlichen Nutzung in der Hardware, die mit der Software erworben wurde und auf der die Software installiert sowie vom Verkäufer freigegeben wurde. Das Nutzungsentgelt für die Software ist im Kaufpreis für die Ware enthalten.
10.2. Die Überlassung des Quellcodes für die Software ist nicht Gegenstand des Vertrags.
10.3. Eine Weiterveräußerung der Ware durch den Käufer ist nur zusammen mit der in der Ware enthaltenen Software und der Gebrauchsanweisung und den sonstigen beigefügten sicherheitsbezogenen Informationen und Instandhaltungshinweisen zulässig.
10.4. Vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Vorschriften und der Regelungen in diesen AGB zur Mängelgewährleistung ist die Pflege und Wartung der Software nicht Gegenstand dieses Vertrages und ist hierfür der Abschluss eines gesonderten Vertrages erforderlich. Dementsprechend sind Updates, sofern sie nicht im Rahmen der Mängelgewährleistung erfolgen, gesondert zu vergüten.
11. Verjährung
11.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche des Käufers aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung in den vorstehenden Fällen dieser Ziffer der AGB mit der Abnahme.
11.2. Unberührt bleiben von vorstehender Ziffer 11.1 dieser AGB zwingende gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung und Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, deren Verjährungsfrist sich jeweils ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen bestimmt.
12. Datenverarbeitung und -schutz
12.1. Der Verkäufer erhebt, speichert und verarbeitet die vom Käufer zur Geschäftsabwicklung erforderlichen und übermittelten personenbezogenen Daten, soweit dies für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist oder der Käufer hierin eingewilligt hat unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
12.2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Käufer mit der Ware personenbezogene bzw. besondere personenbezogene Daten, wie Gesundheitsdaten, seiner Kunden bzw. Patienten durch den Einsatz der vom Verkäufer erworbenen Ware oder gibt er diese mit der Ware gewonnen Daten seiner Kunden bzw. Patienten an Dritte weiter, ist er selbst für die Einhaltung der hierfür erforderlichen gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen verantwortlich. Der Käufer steht gegenüber dem Verkäufer dafür ein, dass er hierzu berechtigt ist und, dass er hierzu die datenschutzrechtlichen Anforderungen einhält und stellt im Falle eines Verstoßes den Verkäufer von jeglichen Ansprüchen Dritter, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Der Käufer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Verkäufers einschließlich sämtlicher Gerichts- und erforderlicher Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit der Käufer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
12.3. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Käufer mit der Ware personenbezogene bzw. besondere personenbezogene Daten seiner Kunden bzw. Patienten und gewinnt er durch den Einsatz der vom Verkäufer erworbenen Ware weitere Daten seiner Kunden bzw. Patienten im Rahmen einer Behandlung, Therapie oder Untersuchung und gibt er diese mit der Ware gewonnen Daten an Dritte weiter, so ist der Käufer selbst für die vollständige und richtige Übermittlung der Daten an den Dritten verantwortlich. Dasselbe gilt für die Speicherung der gewonnenen Daten in eigenen Datenverarbeitungsanlagen des Käufers. Insbesondere ist der Käufer für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit geeigneter Telekommunikationsdienste und hierfür erforderlicher Hard- und Software verantwortlich. Der Verkäufer ist im Rahmen der Verwendung der von ihm erworbenen Ware durch den Käufer ausschließlich für die Möglichkeit der Erhebung der mit der Ware nach dem Vertragszweck zu erhebenden Daten durch den Käufer verantwortlich. Die Verantwortlichkeit für die Speicherung der hierdurch gewonnenen Daten liegt beim Verkäufer.
12.4. Für den Fall, dass der Käufer im Rahmen der Mängelgewährleistung die erworbene Ware an den Verkäufer zurückzugeben hat, wird der Käufer sämtliche personenbezogenen bzw. besonderen personenbezogenen Daten seiner Kunden bzw. Patienten aus der Ware und der Software entfernen bzw. diese vorab anonymisieren.
12.5. Im Übrigen ist der Käufer selbst verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Datensicherung, namentlich die Sicherung von Daten im Rahmen der Behandlungen, Therapien und Untersuchungen, Sorge zu tragen.
13. Vorschriften zu Medizinprodukten
13.1. Der Käufer ist für die Einhaltung der jeweiligen nationalen Gesetze und Verordnungen, insbesondere des Medizinproduktegesetzes, den in diesem Zusammenhang bestehenden Verordnungen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Zulassung, Installation, Betrieb, Instandhaltung und Fehlerabweichung der Ware verantwortlich und verpflichtet, diese zu erfüllen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von allen Ansprüchen, die aus der Nichtbeachtung derartiger Vorschriften durch den Käufer entstehen, freizustellen.
13.2. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass ausschließlich solche Personen die Ware betreiben, anwenden und in Stand halten, die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Der Käufer ist für die Beachtung und Einhaltung der Angaben in der Gebrauchsanweisung und den sonstigen beigefügten sicherheitsbezogenen Informationen und Instandhaltungshinweisen verpflichtet. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung oder Freigabe des Verkäufers mit Produkten Dritter zu kombinieren. Eine Kombination der Ware mit Medizinprodukten oder sonstigen Produkten Dritter erfolgt ausschließlich im Auftrag und alleinigen Risiko des Käufers, sofern diese Kombination vom Verkäufer nicht vorab schriftlich freigegeben wurde. Der Verkäufer bringt diese Kombination nicht in den Verkehr. Soweit der Käufer die erworbene Ware im Rahmen seines Geschäftsbetriebes weiterveräußert, ist er zur sachgerechten Einweisung des Erwerbers verpflichtet, wird er dem Erwerber die für den Betrieb und die Instandhaltung erforderlichen Informationen übermitteln und ihn auf die Einhaltung der Bestimmungen dieser AGB verpflichten. Die Einweisung des Erwerbers hat durch einen fachlich qualifizierten Medizinprodukteberater zu erfolgen.
13.3. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über alle Vorkommnisse im Sinne der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung im Zusammenhang mit der Ware unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Jegliche Meldung des Käufers aufgrund eines vorgenannten Vorkommnisses an die zuständige Behörde ist dem Verkäufer in Kopie zu übersenden. Im Übrigen verpflichtet sich der Käufer sämtliche sonstigen gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen, die im Zusammenhang mit der erworbenen Ware stehen.
14. Entsorgung der Ware
Der Verkäufer sorgt nach der endgültigen und dauerhaften Beendigung der Nutzung der Ware durch den Käufer für eine ordnungsgemäße Entsorgung der gelieferten Ware, die dem Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes unterfällt. Der Käufer wird dem Verkäufer die endgültige Beendigung der Nutzung schriftlich mitteilen und die Ware dem Verkäufer in einem für die Abholung geeigneten Zustand bereitstellen. Für die Behandlung möglicherweise noch in der Ware enthaltener personenbezogener Daten gilt die Bestimmung der Ziffer 12.4 dieser AGB entsprechend.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Für diese AGB und die gesamte Vertragsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2. Sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
15.3. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Verkäufer und der Käufer werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.